Stadt- und Kreisjugendringe
Der Hessische Jugendring als Landesjugendring unterstützt in seiner Arbeit das Engagement der Stadt- und Kreisjugendringe in Hessen. Wir stehen gerne beratend und begleitend bei Fragen und Problemen zur Verfügung. Die Bandbreite unserer Unterstützung kann von Satzungsfragen (Mustersatzung) bis hin zu jugendpolitischen Fragestellungen und Aktionen reichen.
Nur sehr wenige Stadt- und Kreisjugendringe (insgesamt nur fünf) in Hessen verfügen über hauptamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter; die Arbeit der weit überwiegenden Mehrheit der Jugendringe wird somit von ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern getragen. Auch bei Personalfragen in Jugendringen bieten wir unsere Unterstützung an.
Die Praxis zeigt, dass die Arbeit der Jugendringe dadurch geprägt ist, dass sie neben dem Engagement in den Jugendverbänden existiert. Sie gerät so leicht in die Kategorie "nachgeordnet" oder "nachrangig". Klar ist, dass Jugendringe keine Jugendverbände sind. Jugendringe sollten deshalb auch nicht zusätzliche Anbieter von Veranstaltungen für Kinder und Jugendliche sein. Dies ist originärer Bestandteil der jugendverbandlichen Arbeit. Der Zusammenschluss von Jugendverbänden in einer Arbeitsgemeinschaft Jugendring ist vielmehr der Versuch der Schaffung einer gemeinsamen jugendpolitischen Interessenvertretung.
Mindeststandards zur sachlichen und personellen Ausstattung der Stadt- und Kreisjugendringe in Hessen
Die Stadt- und Kreisjugendringe sind selbstorganisierte Zusammenschlüsse von Jugendorganisationen und -verbänden. Sie verfolgen das Ziel, die Interessen von Kindern und Jugendlichen gegenüber Öffentlichkeit, Politik und Verwaltung zu vertreten. Darüber hinaus sichern sie die Förderung und Anerkennung ehrenamtlich und freiwillig getragener Angebote für Kinder und Jugendliche. Sie entsprechen damit § 12 des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (KJHG) in dem "durch Jugendverbände und ihre Zusammenschlüsse ... Anliegen und Interessen junger Menschen zum Ausdruck gebracht und vertreten (werden)."
Stadt- und Kreisjugendringe streben mit ihren Aufgaben und Zielen eine Aktivierung bürgerschaftlichen Engagements junger Menschen in Kreisen, Städten und Gemeinden an. Kommunale Jugendringe stellen somit einen Zusammenschluss von Organisationen dar, die sachkompetent, niederschwellig und nah am Leben von Kindern und Jugendlichen sind und junge ehrenamtlich und freiwillig Engagierte in ihrer selbstorganisierten Verantwortungsübernahme unterstützen. Stadt- und Kreisjugendringe bieten in ihrer Arbeit zahlreiche Möglichkeiten zu positiven Erfahrungen in der Beteiligung und Mitbestimmung. So stellt die Jugendministerkonferenz in ihrem Beschluss vom Mai 2003 bezogen auf die Weiterentwicklung der Partizipation von Kindern und Jugendlichen fest, dass "die Mitarbeit in Jugendverbänden und Jugendringen wichtige Beiträge zur Entwicklung der Demokratie leistet" und regt die Träger der Jugendarbeit an, "ihr Verständnis von Beteiligung weiter zu entwickeln."
Zentrale Grundlage einer gelingenden Arbeit von Stadt- und Kreisjugendringen sind förderliche Rahmenbedingungen, die es ermöglichen, Aufgaben und Ziele der Jugendringe umzusetzen. Bisher zeigt die Praxis aber, dass keine verbindlichen Grundlagen einer sachlichen und personellen Ausstattung für Stadt- und Kreisjugendringe in Hessen existieren. Vor diesem Hintergrund hat der Hessische Jugendring Mindeststandards zur sachlichen und personellen Ausstattung der Stadt- und Kreisjugendringe in Hessen erarbeitet um Grundlagen für die Arbeit der kommunalen Jugendringe zu formulieren. Mit den Mindeststandards will der Hessische Jugendring die Arbeit der Jugendringe unterstützen.