Hessischer Jugendring
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Selbtsverpflichtungserklärung

Problem / Fragestellungen

Wie schaffen wir es mit Selbstverpflichtungserklärungen gleichzeitig zu sensibilisieren und trotzdem nicht vom Engagement abzuschrecken?

Hintergrund

Eine Selbstverpflichtungserklärung oder auch ein Ehrenkodex sind sensibel einzusetzen. Wenn sich Personen im Verband ehrenamtlich engagieren wollen, kann die Frage durchaus berechtigt sein, warum sie sich zunächst einmal selbst zu etwas verpflichten sollen und um wessen Ehre es hier eigentlich geht.
Gleichzeitig zeigt die Erfahrung, dass das Instrument „Selbstverpflichtungserklärung“ wenn es erst einmal erläutert wurde, von Vielen mitgetragen wird. Sinnvoll in das Schutzkonzept eingebunden, können die Erklärungen eine wichtige Funktion erfüllen. Wichtig ist es, diesen Prozess gut zu kommunizieren und nicht einfach formlos um eine Unterschrift unter ein nicht weiter erläutertes Dokument zu bitten.
Für gewöhnlich steht in den Erklärungen, in welcher Art und Weise Kinder und Jugendarbeit in dem jeweiligen Verband verstanden wird, welche Werte gelebt werden. Die / der Unterzeichnende bekräftigt mit ihrer / seiner Unterschrift, dass man dies in der eigenen Tätigkeit nicht nur akzeptiert sondern aktiv unterstützt.
In letzter Zeit sind die Selbstverpflichtungserklärungen auch im Zusammenhang mit der Führungszeugnisdebatte diskutiert worden. Viele sehen in ihnen eine Möglichkeit, wie mit kurzfristigen Ausfällen und Umbesetzungen im Team umgegangen werden kann. Wer zum Beispiel erst zwei Wochen vor einer Freizeit für jemand anderen einspringt kommt rein technisch nicht mehr an ein aktuelles erweitertes polizeiliches Führungszeugnis. Hier kann eine Selbstverpflichtungserklärung eine Übergangslösung darstellen.

Ziele

Wenn wir uns für die Arbeit mit einer Selbstverpflichtungserklärung entscheiden, ist sie gut in unser sonstiges Schutzkonzept integriert.

Die Erklärung ist so formuliert, dass sie der / dem Unterzeichnenden seine / ihre Rolle deutlich macht.

Praxis und Methoden

Sehr zentral beim Einsatz von Verpflichtungserklärungen ist eine gute Kommunikation des Instruments. Wenn man sich dafür entscheidet, sollten sie an relevanten Punkten (Juleica-Schulungen, Vorbereitungswochenenden etc.) auftauchen.
Es ist sicher sinnvoll, sich Anregungen durch schon bestehende Erklärungen zu verschaffen. Diese müssen dann jedoch diskutiert und für die eigene Praxis und Identität des Verbands angepasst werden. Die Diskussionen können ein wichtiger Teil im Schutzkonzept sein. Man kann auch direkt ein Datum vereinbaren, wann man gemeinsam erneut über den Text schauen will, um ihn gegebenenfalls anzupassen.
Nicht zuletzt gehört es auch zur Beschäftigung mit diesem Thema, ein Verfahren für die Praxis festzulegen. Wie, wann und wo werden die Erklärungen unterzeichnet? Was ist, wenn jemand nicht unterschreiben möchte, da ihm zum Beispiel ein Punkt unlogisch oder gar kontraproduktiv vorkommt?