Bundeskinderschutzgesetz
Seit dem 1. Januar 2012 ist das Gesetz zur Stärkung eines aktiven Schutzes von Kindern und Jugendlichen (Bundeskinderschutzgesetz) in Kraft und auch in einigen Punkten für die Jugendverbandsarbeit von Relevanz.
Wir fassen an dieser Stelle die Paragrafen zusammen, von denen die meisten Auswirkungen auf die Jugendverbandsarbeit erwartet werden oder schon eingetreten sind. Die Erläuterungen basieren auf unterschiedlichen rechtlichen Einschätzungen und Umsetzungsempfehlungen zu dem Gesetz. Wir können daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit erheben, und es ist nicht ausgeschlossen, dass sich die Sachlage, zum Beispiel durch weitere Rechtsprechung, an bestimmten Punkten noch verändert.
Die erläuternden Texte zu den Paragrafen basieren in großen Teilen auf der Arbeitshilfe "Das Bundeskinderschutzgesetz" des Bayerischen Jugendrings. Wir danken sehr herzlich für die Möglichkeit der Verwendung an dieser Stelle.