Warum ist das für Jugendverbände wichtig?
Der folgende Text ist der Broschüre „Kinder schützen. Eine Information für ehren- und hauptamtliche Gruppenleiter/innen und Mitarbeiter/innen in der katholischen Kinder- und Jugend(verbands)arbeit“ des BDKJ Mainz entnommen.
Kindeswohl – was heißt das eigentlich?
Der unbestimmte Gesetzesbegriff „Kindeswohl“ hat mehrere Dimensionen und umfasst das körperliche, geistige und seelische Wohlergehen eines Kindes. Wenn ein Kind entsprechend seines Alters ausreichend Fürsorge, Zuwendung und Förderung erfährt, geht es ihm gut. Sein körperliches, geistiges und seelisches Wohl ist dann sichergestellt. Bei der Beurteilung des Kindeswohls kommt es immer auf die gesamte Lebenssituation des Kindes an. Kinder brauchen Liebe und noch ein bisschen mehr.
Alle Kinder haben bestimmte Grundbedürfnisse, deren Befriedigung für ihr Überleben und ihre gesunde Entwicklung notwendig ist. Dazu gehören:
- physiologische Bedürfnisse. Sie brauchen Nahrung, Hygiene, einen Schlaf-Ruhe-Rhythmus und körperliche Zuwendung.
- ein Bedürfnis nach Sicherheit. Sie brauchen Schutz vor körperlichen und seelischen Krankheiten, Natureinwirkungen und materiellen Unsicherheiten.
- ein Bedürfnis nach einfühlendem Verständnis und sozialer Bindung. Sie brauchen einfühlsame Bezugspersonen, den Dialog, die Zugehörigkeit zu einer Gemeinschaft.
- ein Bedürfnis nach Wertschätzung. Sie brauchen eine Anerkennung als seelisch und körperlich wertvolle Menschen.
- ein Bedürfnis nach Anregung, Spiel-und Leistungsförderung. Sie brauchen eine positive Unterstützung ihrer natürlichen Neugierde und ihres Forschungsdrangs.
- ein Bedürfnis nach Selbstverwirklichung. Sie brauchen Begleitung und Hilfestellung bei der Bewältigung von Lebensängsten sowie Unterstützung in der Entwicklung von Bedürfnissen, Fertigkeiten, Bewertungen und Gefühlen.
Im Unterschied zu Erwachsenen fehlen Kindern noch die Fähigkeiten und Fertigkeiten, um aus eigener Kraft diese Grundbedürfnisse zu erfüllen. Es ist daher Aufgabe ihrer Eltern und erwachsenen Bezugspersonen, durch eine altersgemäße Betreuung und Erziehung dafür Sorge zu tragen.
Formen von Kindeswohlgefährdung
Nicht immer kommen die Bezugspersonen ihrer Aufgabe zum Wohle der ihnen anvertrauten Kinder nach. Auch in der Kinder- und Jugend(verbands)arbeit begegnen uns hin und wieder junge Menschen, deren Wohlergehen durch gravierende Mangelerfahrungen oder Gewalterlebnisse gefährdet ist.
Kindesvernachlässigung
Wenn Eltern oder von ihnen autorisierte Betreuungspersonen andauernd oder wiederholt das für das Wohl eines Kindes notwendige fürsorgliche Handeln unterlassen, sprechen wir von Kindesvernachlässigung. Sie zeigt sich beispielsweise in einer mangelhaften Versorgung mit Nahrung und Kleidung oder unterlassener Gesundheitsfürsorge, in fehlender Aufsicht, in fehlender Ansprache eines Kindes oder unzureichender Anregung.
Marie kommt oft hungrig in die Gruppenstunde, denn Mittagessen gibt es zu Hause selten. Ihre Anziehsachen sind häufig schmutzig, weil sie nichts Gewaschenes in ihrem Schrank finden kann. Niemand zu Hause hat ein Auge darauf, was Marie macht. Sie kann nach Hause kommen und gehen, wann sie will.
Erziehungsgewalt und Misshandlung
Erziehungsgewalt meint körperliche und seelische Bestrafungen durch Eltern oder andere Bezugspersonen eines Kindes, die das Kind erniedrigen und herabwürdigen. Dazu gehören beispielsweise Ohrfeigen, Anschreien oder Beschimpfungen. Zu Misshandlungen werden massivere Formen der Gewalt gegen Kinder gezählt, bei denen mit Absicht körperliche oder seelische Verletzungen herbeigeführt oder mindestens in Kauf genommen werden. Das gilt einerseits etwa bei Tritten, Prügeln, Schlägen mit Gegenständen, massivem Schütteln oder Verbrennungen und andererseits bei verbalen Abwertungen, die dem Kind das beständige Gefühl vermitteln, wertlos zu sein. Äußerungen wie beispielsweise „Es ginge uns allen besser, wenn wir dich nicht hätten!“, aber auch überhöhte Erwartungen an das Kind, die es nicht erfüllen kann, fallen hierunter. Ebenso ist die Einengung kindlicher Erfahrungsräume, wie das Verbot von sozialen Kontakten, darunter zu fassen sowie auch das fortlaufende Ignorieren eines Kindes.
Petra und Tom sind ganz aufgeregt, weil am nächsten Tag großer Besuch ansteht. Deshalb ist auch noch viel zu tun und Mama hat gesagt, sie sollen auf ihr Zimmer gehen und dort spielen, damit sie ihr aus den Füßen sind. Aber das ist langweilig; es macht viel mehr Spaß, ihr beim Backen und Kochen zuzuschauen. Schon sind sie wieder in der Küche und riskieren einen Blick in die Schüssel, die dasteht. Beim Umdrehen bleibt Petra an der Schüssel hängen. Die knallt auf den Boden und gleich darauf gibt’s eine Ohrfeige: „Hab ich euch nicht gesagt, ihr sollt mich in Ruhe lassen! Ihr macht mehr Mist, als ihr wert seid!“, brüllt Mama wütend.
Sexualisierte Gewalt
„Sexuelle Gewalt ist eine individuelle, alters- und geschlechtsabhängige Grenzverletzung und meint jede sexuelle Handlung, die an oder vor einem Kind oder einem_einer Jugendlichen entweder gegen dessen_deren Willen vorgenommen wird oder der das Kind oder der_die Jugendliche aufgrund körperlicher, psychischer, kognitiver oder sprachlicher Unterlegenheit nicht wissentlich zustimmen kann“
(Nach Bange_Deegener: Sexueller Missbrauch an Kindern, Weinheim 1996).
Sexualisierte Gewalt geschieht immer gegen den Willen der Kinder und Jugendlichen und passiert nie aus Versehen!
Sexualisierte Gewalt ist immer dann gegeben, wenn ein Mädchen oder Junge von einem Erwachsenen oder einer_m älteren Jugendlichen als Objekt der Befriedigung eigener sexueller Bedürfnisse benutzt wird. Sexualisierte Gewalt ist immer eine massive Grenzverletzung und ein Machtmissbrauch.
Wenn sexuell gewaltförmige Handlungen unter Kindern und Jugendlichen stattfinden, wird von sexuellen Übergriffen gesprochen. Die übergriffigen Mädchen und Jungen nutzen ebenfalls ihre körperliche oder seelische Überlegenheit aus, um andere junge Menschen zu sexuellen Handlungen zu zwingen oder zu erniedrigen und zu verletzen. Beispiel: küssen, anfassen, „Sexwitze“, „Date Rape“.
Formen sexualisierter Gewalt
Sexualisierte Gewalt kommt in vielen Formen und Abstufungen vor. Nicht alle Formen sexualisierter Gewalt beinhalten einen Körperkontakt. Es wird unterschieden zwischen sexualisierter Gewalt ohne Körperkontakt (z.B. anzügliche Witze, unangemessene Bemerkungen über den Körper des Kindes oder das Zugänglichmachen erotischer bzw. pornografischer Magazine, Filme oder Internetseiten … ), mit geringem Körperkontakt (Zungenküsse, Brust anfassen, Versuch die Genitalien zu berühren … ), mit intensivem Körperkontakt (z.B. Masturbation von Täter_in mit dem Opfer, Anfassen der Genitalien … ) bzw. mit sehr intensivem Körperkontakt (anale, orale oder genitale Vergewaltigung).
Was als sexualisierte Gewalt empfunden wird, ist immer ein subjektives Gefühl, das individuell verschieden, je nach Alter und Geschlecht wahrgenommen wird. So kann es für ein zehnjähriges Mädchen aufgrund der Schamentwicklung schon äußerst unangenehm sein, wenn Vater oder Mutter ins Bad kommen, während sie duscht. Für einen zehnjährigen Jungen kann dies noch völlig in Ordnung sein.
Keine Täter_innen in den eigenen Reihen
Die Täter_innen sind in der Regel keine Fremden, sondern kommen in 80 Prozent der Fälle aus dem nahen Umfeld der Betroffenen. Sie sind zu 90 Prozent männlich und leben in heterosexuellen Beziehungen. Es kommt häufig vor, dass sich Täter_innen Handlungsfelder in Organisationen und Institutionen suchen, um ihre sexuellen Bedürfnisse zu befriedigen. Es werden Tätigkeiten gesucht, bei denen man einen leichten Zugang zu Kindern und Jugendlichen hat.
Das kann sich in der Berufswahl (Pädagoge_in, Erzieher_in, Ausbilder_in, Betreuer_in etc.), als auch im ehrenamtlichen Engagement (Verband, Verein etc.) niederschlagen. Oft verstehen es die Täter_innen hervorragend, ihr Umfeld zu manipulieren und als besonders engagiert und motiviert aufzutreten.
Zwischen dem_der Täter_in und dem Opfer besteht fast immer eine Beziehung, die für das Mädchen oder den Jungen durch Vertrauen, Abhängigkeit und Zuneigung gekennzeichnet ist. Diese Beziehung bildet die Ausgangsbasis für den sexuellen Missbrauch. Der_die Täter_in nutzt das Vertrauen und die Zuneigung wissentlich aus. Die Täter_innen ignorieren die Grenzen des Opfers bewusst und überschreiten sie. Mittels eines Machtungleichgewichts wird Gewalt ausgeübt, werden sexuelle Bedürfnisse nach Überlegenheit, Dominanz und Unterwerfung durchgesetzt. Sexualität ist das Instrument des Machtmissbrauchs. Die Kinder sind nicht in der Lage, dem_der Täter_in etwas entgegenzusetzen.
Da wir in den Jugendverbänden nicht ausschließen können, dass wir Täter_innen in unseren Reihen haben, muss es unser gemeinsames Ziel sein: Durch präventive Arbeit im Bereich der sexualisierten Gewalt, Selbstverpflichtungserklärungen und andere Maßnahmen Täter_innen abzuschrecken und somit fernzuhalten.
Ideen, wie das in der Praxis der Jugendverbände aussehen kann, findest Du auf den folgenden Seiten dieses Infoportals.