Sehr geehrte Damen und Herren,
wir bitten um die Veröffentlichung der angefügten Pressemitteilung des Hessischen Jugendrings.
Pressemitteilung
vom 21.4.2011
Jugendpolitik nicht den Politikern überlassen!
Jugendpolitik vor Ort mitbestimmen? Das geht am besten im Jugendhilfeausschuss des Landkreises bzw. der Stadt, in dem bzw. in der man lebt. Der Hessische Jugendring ruft Jugendverbände und Jugendringe vor Ort zur Kandidatur zu den anstehenden Wahlen auf.
Vier Wochen ist es her, dass die Bürgerinnen und Bürger in Hessen über die Zusammensetzung ihrer kommunalen Vertretungen abgestimmt haben. Seitdem haben sich Kreistage und Stadtverordnetenversammlungen neu konstituiert. Was jetzt ansteht, ist die Neubesetzung der kommunalen Jugendhilfeausschüsse, die – neben der Verwaltung – Teil eines jeden Stadt- bzw. Kreisjugendamtes sind.
Der Jugendhilfeausschuss (JHA) ist das kommunale Gremium, in dem wichtige Verordnungen und Entscheidungen bezüglich der Jugendhilfe vor Ort getroffen werden. Er bestimmt u.a. die Jugendhilfeplanung und hat Antragsrecht im Kreistag bzw. in der Stadtverordnetenversammlung. Dabei geht es auch um finanzielle Zuwendungen und Förderrichtlinien für die Jugend(verbands)arbeit, denn die im SGB VIII verankerte Verpflichtung zur finanziellen Unterstützung der Arbeit von Jugendverbänden lässt den kommunalen Entscheidungsträgern viel Spielraum bei der konkreten Ausgestaltung. „Es geht also um wichtige Themen, die die örtlichen Träger der freien Jugendarbeit direkt betreffen. Hierüber müssen neben der Kommunalpolitik unbedingt auch Vertreter der Jugendarbeit am Tisch sitzen.“, erklärt Klaus Bechtold, stellvertretender Vorstandsvorsitzender des Hessischen Jugendrings. Er weist damit auf den großen Einfluss dieses Gremiums hin: „Hier werden Entscheidungen getroffen, die spürbare Folgen für die Jugendarbeit vor Ort haben können – im positiven wie im negativen Sinne.“ Bechtold warnt in diesem Zusammenhang vor kurzfristigen Einsparungen und fordert von den Verantwortlichen eine Jugendpolitik mit Weitblick: „Städte, Kreise und Kommunen brauchen eine starke und kompetente Jugendhilfestruktur, wenn sie ihre eigene Zukunft nicht ohne Kinder und Jugendliche denken. Die Ausschüsse sind der Ort, wo dies eingefordert und umgesetzt werden muss.“
Dabei haben die Freien Träger durchaus Mitspracherecht und können bei wichtigen Entscheidungen direkt mitbestimmen, denn ein Teil der Sitze im JHA wird von Vertreterinnen und Vertretern von Jugendverbänden, Stadt- und Kreisjugendringen, Wohlfahrtsverbänden und sonstigen anerkannten Freien Trägern besetzt. „Freie Träger der Jugendarbeit sollten die Chance nutzen, sich aktiv an Entscheidungen zu beteiligen, die ihr eigenes Bestehen und Schaffen bestimmen.“, betont Bechtold. „Viele Beispiele aus jüngster Vergangenheit haben gezeigt, wie groß der Einfluss ist, den der JHA auf die kommunale Jugendpolitik ausüben kann.“
Der Hessische Jugendring ruft daher die Jugendverbände sowie die Stadt- und Kreisjugendringe auf, Kandidatinnen und Kandidaten für die Wahl zum jeweiligen JHA aufzustellen. Über das genaue Prozedere und die Fristen solcher Kandidaturen erkundigen sich Interessierte am besten beim örtlichen Jugendamt oder beim Stadt- bzw. Kreisjugendring. Nähere Informationen über die gesetzlichen Bestimmungen nach § 6 HKJGB (Hessisches Kinder- und Jugendhilfegesetzbuch) stellt der Hessische Jugendring auf seiner Homepage zur Verfügung.
(Zeichen inkl. Leerzeichen 3230)
Inhaltlich verantwortlich gemäß § 6 MDStV: Kati Mühlmann
Der Hessische Jugendring ist die Arbeitsgemeinschaft der hessischen Jugendverbände. Über 1 Million Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene sind Mitglied in Jugendverbänden in Hessen. Grundlage der vielfältigen Angebote für Kinder und Jugendliche der hessischen Jugendverbände ist das hohe Engagement von mehr als 75.000 jungen ehrenamtlich und freiwillig Engagierten.